heise online – 26.06.09 – Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung
Da haben wir die nächste Bestätigung: Es ist verfassungswidrig und überflüssig. Komischerweise will weder Politik noch Verfassungsgericht etwas dagegen tun. Da stellt sich doch die Frage:
Wenn das ganze für den eigentlichen Zweck, nämlich die Verbrechensbekämpfung, nachweislich praktisch sinnlos ist, trotzdem aber auf der Beibehaltung beharrt wird, ob da nicht jemand anderweitig profitieren könnte? Big Brother anyone?
Im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten sind beim Bundesverfassungsgericht neue kritische Stellungnahmen eingegangen. Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling warnt in seinem Gutachten (PDF-Datei) im Auftrag der Karlsruher Richter vor einer “nahezu lückenlosen räumlichen Überwachung” durch die sechsmonatige Protokollierung von Nutzerspuren. Diese Möglichkeit werde durch die wachsende Verbreitung mobiler Internetzugänge etwa über das iPhone und eine Tendenz zu immer kürzeren Kommunikationsvorgängen wie bei SMS verstärkt. Dabei würden auch dynamisch vergebene IP-Adressen immer einfacher Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort zulassen.
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