OLG Köln: Keine Bagatellgrenze bei Tauschbörsennutzung – Golem.de

Tja, da hat die Politik wohl wieder mal gelogen, was ja nix neues ist. Die Vorratsdatenspeicherung wird natürlich sehr wohl zum Instrument für die Rechteinhaber, während wohl nie ein Terrorist darüber gefasst wird; die sind schliesslich nicht so doof wie jugendliche P2P Nutzer…

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Entscheidung des Kölner Landgerichts zur Herausgabe von Providerdaten teilweise aufgehoben. Es bestätigte aber die Auffassung, dass mit der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes erreicht sein kann.

via OLG Köln: Keine Bagatellgrenze bei Tauschbörsennutzung – Golem.de

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